Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (abgekürzt MPU) überprüft die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen (auch: Mobilitätskompetenz). Die offizielle Bezeichnung im Straßenverkehrsgesetz lautet „Begutachtung der Fahreignung“ (entsprechend: Begutachtungsstelle für Fahreignung). Im Volksmund wird statt "MPU" oft der diskriminierende Begriff „Idiotentest“ verwendet.
Die MPU dient der Beurteilung der Fahreignung. Der Begriff „Fahreignung“ umfasst als unbestimmter Rechtsbegriff die körperliche Eignung, die geistige Eignung (z. B. Reaktionsfähigkeit) und Persönlichkeitsmerkmale wie die persönliche Zuverlässigkeit.
Zweck eines MPU-Gutachtens ist die Prognose der Verkehrsbewährung des Auftraggebers. Eine Prognose ist eine auf Fakten und Erfahrungswissen begründete Wahrscheinlichkeitsaussage über die Entwicklung des Verhaltens in der Zukunft. Die aktenkundigen Fakten sind im Verkehrszentralregister und in der Führerscheinakte dokumentiert. Können die Zweifel der Fahrerlaubnisbehörde durch die verkehrsmedizinischen und verkehrspsychologischen Befunde und Hinweise auf stabile Verhaltens- und Einstellungsänderungen ausgeräumt werden, ist die Prognose günstig.
Das MPU-Gutachten bereitet somit Entscheidungen über die Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis vor. Es ist eine gesetzlich vorgeschriebene Entscheidungshilfe für die Fahrerlaubnisbehörde. Vor einer rechtskräftigen Entscheidung über die Neuerteilung der Fahrerlaubnis muss die zuständige Fahrerlaubnisbehörde prüfen, ob ein Gutachten widerspruchsfrei und nachvollziehbar ist. Die festgelegten formalen und inhaltlichen Standards müssen erfüllt sein.
Gutachten, die den Qualitätsstandards im Einzelfall nicht entsprechen oder bei denen begründete Zweifel an der Objektivität bestehen, können von der Fahrerlaubnisbehörde abgelehnt werden. Die Qualität der Gutachten wird aufwendig kontrolliert (vgl. Qualitätssicherung).
Quelle: www.wikipedia.de
Autoren: Ad.ac, Markus Pfeil, Semper, Doc Sleeve, Theodor Rieh u.a.
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