Personensteuern (Subjektsteuern) sind Besitzsteuern, die auf das Einkommen und Vermögen natürlicher und juristischer Personen erhoben werden. Sie richten sich - im Unterschied zu den Realsteuern - nach den persönlichen Verhältnissen (z. B. Alter, Familie, Leistungsfähigkeit). Beispiele hierfür sind die Einkommensteuer oder die Erbschaftsteuer.
Quelle: www.wikipedia.de
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