Eine Verbrauchsteuer ist eine Steuer, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren mit einer Steuer belastet. Meist handelt es sich um solche Waren, die zumindest im Zeitpunkt der Einführung der jeweiligen Steuer, als Luxusgüter galten. Deshalb ist auch die Bezeichnung Verbrauch- und Aufwandsteuer gebräuchlich. Die Steuerlast soll den Verbraucher treffen.
Die älteste Verbrauchsteuer auf deutschem Boden dürfte die Salzsteuer sein, die bereits im fränkischen Reich erhoben wurde (mittlerweile im Rahmen der Harmonisierung der Verbrauchsteuern in der EG abgeschafft). Jüngere Verbrauchsteuern sind die Kaffeesteuer, die Erdgassteuer als Teil der Mineralölsteuer, die Stromsteuer und die Alkopopsteuer.
Im allgemeinen unterscheidet man zwischen den besonderen Verbrauchsteuern, die durch den Bund erhoben werden und den örtlichen Verbrauchsteuern, die durch die Länder erhoben werden.
Die in Deutschland bundesweit erhobenen Verbrauchsteuern sind:
Mineralölsteuer und Erdgassteuer,
Tabaksteuer,
Branntweinsteuer,
Kaffeesteuer,
Biersteuer,
Schaumweinsteuer,
Zwischenerzeugnissteuer,
Stromsteuer,
Alkopopsteuer (seit 2004),
Einfuhrumsatzsteuer,
Weinsteuer (wird aber nicht erhoben, Steuersatz liegt bei Null; keine Besteuerung, aber dennoch Steueraufsicht durch die Bundeszollverwaltung; analog zur Kaffeesteuer in Frankreich).
Aufgegebene Verbrauchsteuern: Salzsteuer, Zuckersteuer, Zündwarensteuer (Zündwarenmonopol), Leuchtmittelsteuer, Teesteuer
Quelle: www.wikipedia.de
Autoren: StefanK, Andrsvoss, Fire, Ulrich.fuchs, Pm u.a.
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