Die Verkehrsteuer (auch Verkehrssteuer) knüpft an Akte des Rechtsverkehrs an, also Leistungsaustausch auf Grundlage von zivilrechtlichen Rechtsgeschäften, und nicht an bloße Realakte, wie schlichten Verbrauch oder Aufwand, aber auch an Vorgänge wie z. B. das Halten eines Kraftfahrzeuges.
Arten der Verkehrsteuern:
- Rechtsverkehrsteuer
- Umsatzsteuer (ohne Einfuhrumsatzsteuer) (nicht in der Schweiz)
- Grunderwerbsteuer
- Kraftfahrzeugsteuer
- Rennwett- und Lotteriesteuer
- Spielbankabgabe
- Versicherungsteuer
- Feuerschutzsteuer
- Zoll
- diverse Abgaben - z. B. bernische Abfallabgabe
Weggefallene Steuern
- Wechselsteuer
Beachte: Die Wirtschaftverkehrsteuer gibt es nur in der Schweiz. Sonst wird Verkehrsteuer mit Rechtsverkehrsteuer synonym verwendet.
Besonderheiten: Die Zurechnung der deutschen Kraftfahrzeugsteuer zur Verkehrsteuer lässt auf eine weitgefasste Anwendung des Begriffs Verkehr schließen, sowohl im Sinne des rechtlichen Verkehrs von Waren und Werten, als auch des realen Verkehrs (Nutzung von Straßen - abgeleitet vom Wegezoll), genauer der Bereithaltung eines Verkehrsmittels, was ja auch dem Warenverkehr oder der Dienstleistung dienen kann, aber nicht muss.
Quelle: www.wikipedia.de
Autoren: ErhardRainer, Butzemann, BWbot, Este, Hoschi72 u.a.
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