Die Liquidierung des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation, den Zusammenbruch Preußens nach der Niederlage von Jena und Auerstedt sowie die französische Besetzung Berlins 1806 hat Humboldt auf seinem Posten in Rom durchaus betroffen, aber doch in schonender Distanz mitverfolgt. An Staatsminister Hardenberg, der auch die Geschäfte des Außenministers besorgte, schrieb er im Herbst 1806: „Ich war niemals ehrgeizig oder interessiert und zufrieden mit dem Posten in dem Lande, das ich bewohne und das ich liebe und habe weder gesucht noch gewünscht, in eine andere Lage zu kommen, aber jetzt ist es mir peinlich, hier müßig zu sein und nichts für das bedrängte Vaterland tun zu können.“
Anderweitige Verwendung hatte man aber einstweilen in Berlin offenbar nicht für ihn, und so blieb er noch bis zum Oktober 1808 in Rom. Erst ein Urlaubsgesuch zur Regelung von Vermögensangelegenheiten und zur Schadensaufnahme im geplünderten Schloss Tegel schien ihm die Rückkehr nach Deutschland zu ermöglichen. Dort angekommen erfuhr er jedoch, dass er im Zuge der von Stein auf den Weg gebrachten Preußischen Reformen die Leitung der „Sektion des Kultus und des öffentlichen Unterrichts“ übernehmen sollte. Es hatte seinen guten Grund, dass der Freiherr vom Stein unbeirrbar daran festhielt, Humboldt sei der zu dieser Zeit an dieser Stelle nötige Mann. Denn der preußische Militärstaat, wie er von Friedrich Wilhelm I. geschaffen und von Friedrich II. auf Expansionskurs gesetzt worden war, hatte vorerst abgewirtschaftet und befand sich Napoleon gegenüber in einer demütigenden Abhängigkeit. Um aus dieser Lage heraus wieder zu Kräften zu kommen, bedurfte es im Sinne Steins und seiner Mitstreiter umfassender Reformen mit dem Ziel, dem mit der Französischen Revolution erwachten Freiheitsstreben der Bürger Raum zu geben, ihre Eigenverantwortung zu fördern und auf diese Weise dem Staat und der Nation neue Ressourcen zu erschließen.
Humboldts staatstheoretische Vorstellungen lagen seit langem schon auf dieser Linie. Er gilt als Stammvater des deutschen Liberalismus und geriet mit seinem Ansatz alsbald in Gegensatz zu den monarchisch-konservativen Kräften in Preußen und darüber hinaus. In seiner 1792 verfassten Abhandlung „Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staates zu bestimmen“ hatte er z. B. geschrieben:
„Der wahre Zweck des Menschen, nicht der, welchen die wechselnde Neigung, sondern welche die ewig unveränderliche Vernunft ihm vorschreibt, ist die höchste und proportionierlichste Bildung seiner Kräfte zu einem Ganzen. Zu dieser Bildung ist Freiheit die erste und unerläßliche Bedingung. (…) Gerade die aus der Vereinigung mehrerer entstehende Mannigfaltigkeit ist das höchste Gut, welches die Gesellschaft gibt, und diese Mannigfaltigkeit geht gewiß immer in dem Grade der Einmischung des Staates verloren. Es sind nicht mehr eigentlich die Mitglieder einer Nation, die mit sich in Gemeinschaft leben, sondern einzelne Untertanen, welche mit dem Staat, d.h. dem Geiste, welcher in seiner Regierung herrscht, in Verhältnis kommen, und zwar in ein Verhältnis, in welchem schon die überlegene Macht des Staats das freie Spiel der Kräfte hemmt. Gleichförmige Ursachen haben gleichförmige Wirkungen. Je mehr also der Staat mitwirkt, desto ähnlicher ist nicht bloß alles Wirkende, sondern auch alles Gewirkte. (…) Wer aber für andere so räsoniert, den hat man, und nicht mit Unrecht, in Verdacht, daß er die Menschen mißkennt und aus Menschen Maschinen machen will.“
Für Humboldts Nominierung in dieser Umbruchsituation sprach zudem seine nachdrücklich bekundete Hochschätzung von Bildung für ein menschenwürdiges Dasein: „Was verlangt man von einer Nation, einem Zeitalter, von dem ganzen Menschengeschlecht, wenn man ihm seine Achtung und seine Bewunderung schenken soll? Man verlangt, dass Bildung, Weisheit und Tugend so mächtig und allgemein verbreitet, als möglich, unter ihm herrschen, dass es seinen inneren Wert so hoch steigern, dass der Begriff der Menschheit, wenn man ihn von ihm, als dem einzigen Beispiel, abziehen müsste, einen großen und würdigen Gehalt gewönne.“
Als Humboldt nun mit der Berufung in das Amt des für das Bildungswesen Zuständigen konfrontiert war, zögerte er gleichwohl, es anzunehmen, hauptsächlich wohl, weil er nicht als Minister und damit nur dem König verantwortlich, sondern als Sektionschef unter Innenminister von Dohna tätig werden sollte. In erster Linie mag er dabei gefürchtet haben, dass ihm bei der Bedeutung der Aufgabe nicht genügend freie Hand bliebe zur Neuordnung des Unterrichtswesens. Nachdem er sich schließlich in die Umstände gefügt hatte, setzte Humboldt in seiner Amtsführung in Königsberg eine erstaunliche Dynamik frei und reformierte, unterstützt von seinen Mitarbeitern Nicolovius, Süvern und Uhden, sowohl temporeich wie umsichtig Lehrpläne, Lehrerausbildung und Prüfungswesen an Elementar- und Volksschulen, Gymnasien und im universitären Bereich. Als Krönung seines Reformwerks dürfte auch er selber die Gründung der Berliner Universität 1810 betrachtet haben, von der Berglar sagt: „Niemals wieder hatte ein deutscher Unterrichtsminister eine stolzere Berufungsliste vorzuweisen.“ Zu den glänzendsten Lehrstuhlbesetzungen gehörten in den Anfängen Schleiermacher, Friedrich Carl von Savigny, Johann Gottlieb Fichte und Barthold Georg Niebuhr. Humboldts Universitätsidee sah für den Hochschulbetrieb und das Verhältnis zwischen Dozenten und ihren Studenten die Einheit von Forschung und Lehre vor. Beide sollten auch von staatlichen Forderungen und Auflagen einengender Art freigehalten werden. Humboldt ging davon aus, dass die Universitäten in verantwortlicher Selbststeuerung auch die staatlichen Zwecke erfüllen, nur sozusagen von einer höheren Warte aus und mit Mitteln, die der Staat aus eigenem Vermögen nicht hervorbringen kann.
Man hat mit Blick auf wirtschaftliche Zwänge und gesellschaftliche Realitäten kritisiert, dass Humboldts Bildungsideal zu eng gebunden war an seine aristokratisch privilegierte Existenz und von daher der Verallgemeinerbarkeit entbehrte. Dabei würde er selber wohl kaum bestritten, sondern ausdrücklich betont haben, dass das seinem Leben die Richtung weisende Luxusmodell individueller Bildung unter anderen Voraussetzungen entsprechend abgewandelt werden musste. Belege dafür - wie auch Anregungen für die Schaffung einer Bürgergesellschaft, in der lebenslanges Lernen möglich werden könnte - enthält sein Bericht an den König vom Dezember 1809: „Es gibt schlechterdings gewisse Kenntnisse, die allgemein sein müssen, und noch mehr eine gewisse Bildung der Gesinnungen und des Charakters, die keinem fehlen darf. Jeder ist offenbar nur dann ein guter Handwerker, Kaufmann, Soldat und Geschäftsmann, wenn er an sich und ohne Hinsicht auf seinen besonderen Beruf ein guter, anständiger, seinem Stande nach aufgeklärter Mensch und Bürger ist. Gibt ihm der Schulunterricht, was hierzu erforderlich ist, so erwirbt er die besondere Fähigkeit seines Berufs nachher sehr leicht und behält immer die Freiheit, wie im Leben so oft geschieht, von einem zum andern überzugehen.“
Humboldt wollte ein dreistufiges Schulsystem mit der Elementarschule, dem Gymnasium und der Universität. Im Herbst 1809 legte er zwei Entwürfe für das Schulwesen vor, den "Königsberger Schulplan" und den "Litauischen Schulplan", zwei zentrale Dokumente der deutschen Schulgeschichte. Sie richteten sich gegen bloße Standesbildung und sollten "nur allgemeine Menschenbildung" bezwecken. Das war gegen Ritterakademien, Kadettenschulen und bürgerliche Realschulen gerichtet, die vielfach eine berufsbildende Ausrichtung hatten. Für die dreijährige Elementarschule schlug er die Übernahme der Methoden Pestalozzis vor: "Es ist also der Hauptgrundsatz der ganzen Methode, dass das Kind immer das volle und deutliche Bewusstsein haben muss, was es in jedem Augenblick hört, sagt und tut, und warum so und nicht anders gehandelt wird." Für das Gymnasium formulierte Humboldt die leitenden Ideen zum humanistischen Gymnasium, das er als Vorbereitung zum Studium verstand. Er drang im Geist des Neuhumanismus auf die Vorherrschaft der alten Sprachen als Geisteschulung.
Nachwirkende Maßnahmen Humboldts oder seiner Mitarbeiter waren
- die Einführung des Lehramtsexamens 1810 (examen pro facultate docendi), mit dem der Stand des Gymnasiallehrers geschaffen wurde, der Kenntnisse nachweisen musste in den alten Sprachen, in Geschichte und Mathematik;
- die Vereinheitlichung und Verpflichtung der Abiturprüfung 1812 (die erst 1834 ohne Ausnahmen durchgesetzt wurde);
- der Lehrplan bzw. "Plan der Unterrichtsverfassung" eines 10jährigen Gymnasialkurses 1816 (Curriculum, das nur ein Vorschlag blieb, aber wirkungsvoll war).
Den Vorsatz, seine Stellung im Staatsrat aufwerten zu lassen, um unabhängig und gleichberechtigt unter Kabinettskollegen wirken zu können, hatte Humboldt zu keiner Zeit seiner Reformtätigkeit aufgegeben und sich Hoffnungen gemacht, den König von den diesbezüglichen Vorstellungen des Freiherrn vom Stein überzeugen zu können. Als er schließlich erkennen musste, dass er in der Sache nichts ausgerichtet hatte, reichte er - vielleicht in dem Bewusstsein, ein letztes Druckmittel auszuspielen - nach gut einjähriger Tätigkeit im Amt sein Rücktrittsgesuch ein. Es dauerte zweieinhalb Monate, in denen er sowohl für die Leitung des Innen- wie des Außenministeriums im Gespräch war, bis seine Entlassung bewilligt wurde. Da er die Übernahme der Sektionsleitung für Kultus bereits mit der Bitte verknüpft hatte, späterhin in den diplomatischen Dienst zurückkehren zu können, mochte die mit der Entlassung zugleich verbundene Ernennung zum „außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister in Wien“ sich eignen, seine Enttäuschung abzumildern.
Humboldt ist für sein jeweiliges Ausscheiden aus den Staatsämtern, die er inne gehabt hatte, angegriffen worden. Eigenliebe, Genusssucht, Bequemlichkeit und Selbstüberschätzung gehören zu den angenommenen Motiven seiner Rückzüge. Dagegen stehen der enorme Einsatz und der unermüdliche Arbeitseifer, den er, wenn es darauf ankam, auch im Staatsdienst an den Tag legte. Jedoch in einem blieb er sich über die Jahrzehnte hinweg treu: Bedingungslos galt seine Bereitschaft zum Dienst am Gemeinwesen nicht. Wenn die politischen Umstände ihn zu fesseln und seinem Selbstbild zu entfremden drohten, wenn er seinen Gestaltungsanspruch unangemessen beschnitten oder gänzlich gefährdet erkannte, wenn er keine Perspektive mehr sah, seine Überzeugungen geltend machen zu können, dann endete für ihn jegliche Verpflichtung; da war er mit sich im Reinen. Wollte man von dem großen Theoretiker und Lebenspraktiker der individuellen Bildung anderes erwarten?
Quelle: www.wikipedia.de
Autoren: Sebastian Wallroth, Magnus, Unukorno, Flups, Karl-Henner u.a.
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